Universitäre Weiterbildung Schweiz
Formation continue universitaire suisse
Formazione continua universitaria svizzera
Swiss University Continuing Education

Qualifikationsrahmen (nqf.ch-HS)

Der Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich (nqf.ch-HS) definiert die Stufen und Qualifikationen der Hochschulbildung in der Schweiz (inkl. Weiterbildung). Dadurch wird eine grössere Verständlichkeit des Schweizer Hochschulsystems, eine erhöhte Transparenz und bessere Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen im europäischen Raum erreicht.

Der nqf.ch-HS wurde von den drei Rektorenkonferenzen der Schweiz, CRUS, KFH und COHEP, erarbeitet und 2009 verabschiedet. Am 30. Juni 2011 hat ihn die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK), soweit er die Universitäten betrifft, genehmigt.

Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich nqf.ch-HS

Der generische Deskriptor für Weiterbildungsstudiengänge

Der nqf.ch-HS stellt den schweizerischen Rahmen für die Definition und Ausgestaltung der universitären Weiterbildungsabschlüsse und ihre Zulassungskriterien dar. Die fünf Deskriptoren bilden die Grundlage für die Formulierung der Lernergebnisse (learning outcomes). Sie sind generisch und fachunabhängig formuliert und gelten für alle MAS-Studiengänge und in einem reduzierten Masse auch für DAS- und CAS Programme.

Abschlüsse der Weiterbildung werden an Personen verliehen, die …

Wissen und Verstehen:

… über ein spezialisiertes oder multidisziplinär erweitertes Wissen und Verstehen auf Hochschulniveau verfügen, das in der Regel auf den Kenntnissen eines ersten, bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums und der eigenen Berufserfahrung aufbaut und sich an forschungsbezogenen Erkenntnismethoden orientiert.

Anwendung von Wissen und Verstehen:

… in der Lage sind, innovative Problemlösungen auf hohem Komplexitätsniveau zu entwickeln, in ihren Tätigkeitsfeldern umzusetzen und ihre Resultate zu evaluieren.

… ihr berufliches und gesellschaftliches Handeln in seinen Zusammenhängen verstehen, mit den relevanten Kulturen in ihren Praxisfeldern vertraut sind und eine professionelle Identität entwickelt haben, die es ihnen erlaubt, ihre Aufgaben engagiert und verantwortungsbewusst anzugehen.

Urteilen:

… fähig sind, komplexe Sachverhalte in neuen und unvertrauten Zusammenhängen zu analysieren, zu beurteilen und theoretisch fundiert zu begründen.

… in der Lage sind, anspruchsvolle, nachhaltige und ethisch verantwortbare Entscheide zu fällen und Führungsaufgaben bei der Analyse, Systematisierung und Lösung komplexer Probleme zu übernehmen.

Kommunikative Fertigkeiten:

… fähig sind, komplexe Sachverhalte, Beurteilungen und Lösungsansätze gegenüber allen Anspruchsgruppen klar und eindeutig zu kommunizieren, auf andere Argumente einzugehen, Lösungsvarianten auszuarbeiten, zu begründen und zu verhandeln.

Selbstlernfähigkeit:

… sich in ihren Wissensgebieten und der Berufspraxis zurecht finden und sich selbständig mit dem für sie relevanten Wissen auseinandersetzen, dieses bewerten und integrieren können.

… sich mit den Veränderungsprozessen und Anforderungen der Zukunft auseinandersetzen können.

… ihre Lernziele selber definieren, ihre Kompetenzen wissenschaftlich und praxisbezogen weiterentwickeln sowie Gelerntes in andere Kontexte übertragen können.